Aktuelle Informationen bezüglich der Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Horten– COVID-19 Virus bis voraussichtlich 26.02.2021
Liebe Eltern,
die Kinderbetreuung ab dem 15.02.2021 erfolgt weiterhin auf Basis einer Notbetreuung. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung sind:
- keine Möglichkeit, eine anderweitige Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zu organisieren (z.B. durch Familienangehörige oder Homeoffice)
- ein Sorgeberechtigter des Kindes/der Kinder gehört zu den benannten Schlüsselpersonen und kann die Unverzichtbarkeit im Dienstbetrieb bescheinigen
Wir bitten Sie die Kita- und Hortbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine anderweitige Betreuung Ihres Kindes/ Ihrer Kinder möglich ist.
Die Anmeldungen für die Notbetreuung sind rechtzeitig vor der Inanspruchnahme bei der Stadt Landsberg einzureichen.
Die Bürgermeisterin
der Stadt Landsberg
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