Veranstaltungen
Was ist zu beachten?
Grundsätzlich ist eine Genehmigung erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auch eine private Veranstaltung, die aber die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Findet die Veranstaltung aber in einer genehmigten Versammlungsstätte statt, muss die Veranstaltung selbst nicht auch nochmals genehmigt werden. Es sei denn, in der Veranstaltung finden genehmigungspflichtige Vorgänge statt, z.B. wenn Sie ein Feuerwerk zünden wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Veranstaltungen mindestens vier Wochen vorab beim Ordnungsamt anzeigen müssen. Die Anträge finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.stadt-landsberg.de/de/formulare.html
Gern nehmen wir Ihre Veranstaltung auch in unseren Veranstaltungskalender auf. Dies können Sie ganz einfach über unser Kontaktformular auf unsere Homepage erledigen:
https://www.stadt-landsberg.de/de/veranstaltungen-melden.html
Bitte beachten Sie, dass wir zukünftig nur Veranstaltungen veröffentlichen, die bereits beim Ordnungsamt angezeigt wurden.
Sie wollen einen Artikel für Ihren Verein einreichen? Dann können Sie dies per E-Mail an amtsblatt@stadt-landsberg.de
Die Textbeiträge sind schriftlich in digitaler Form einzureichen. Textbeiträge sind als Docx-Datei (Word MS Office) zu übersenden. PDF-Dateien werden nur in Einzelfällen berücksichtigt. Die Textbeiträge und Bilder werden im Nichtamtlichen Teil des Amtsblattes durch die Redaktion platziert. Einen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung und Größe besteht nicht. Die Beiträge dürfen grundsätzlich nicht mehr als 1.500 Zeichen umfassen. Wird die zulässige Zeichenzahl überschritten, wird dem Verfasser Gelegenheit gegeben, seinen Textbeitrag zu kürzen. Pro Textbeitrag kann grundsätzlich ein Bild veröffentlicht werden.
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