Information der Stadtsanierung

Sanierungsgebiet Landsberg – steuerliche Relevanz der gezahlten Ablöse- und Ausgleichsbeträge

Insofern die Zahlungen seitens des Finanzamtes nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesehen werden, können sie als Werbungs- oder Betriebsausgaben steuermindernd eingesetzt werden.

Das zuständige Finanzamt benötigt dafür als Nachweis eine Bescheinigung der Stadt über die Zahlung sanierungsrechtlicher Ablöse- und Ausgleichsbeträge.

Die auszustellende Bescheinigung stellt keinen Grundlagenbescheid dar. Der Anteil der anzusetzenden Anschaffungs-/Herstellungskosten wird vom Finanzamt ermittelt.

Bitte nehmen Sie diesen Hinweis als unverbindlich zur Kenntnis und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater.