Anzeige einer Veranstaltung
Grundsätzlich ist eine Genehmigung erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auch eine private Veranstaltung, die aber die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Findet die Veranstaltung aber in einer genehmigten Versammlungsstätte statt, muss die Veranstaltung selbst nicht auch nochmals genehmigt werden. Es sei denn, in der Veranstaltung finden genehmigungspflichtige Vorgänge statt, z.B. wenn Sie ein Feuerwerk zünden wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Veranstaltungen mindestens vier Wochen vorab beim Ordnungsamt anzeigen müssen.