Informationen zur Jugendbeiratswahl 2024

Als Wahltermin wurde der 10. Dezember 2024 festgelegt.

Eine Wahl kommt nur zustande, wenn sich - gemäß Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Landsberg - mindestens 5 Kandidat*innen zur Wahl aufstellen lassen. 

Alle im Alter von 14 bis einschließlich 27 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Landsberg haben und am Wahltag mindestens 3 Monate in der Stadt Landsberg gemeldet sind.

Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung im Jugendbeirat der Stadt Landsberg haben, können Sie sich bis zum 18. Oktober 2024, 12:00 Uhr bewerben.

Die Bewerbung muss die persönlich unterschriebene Zustimmungserklärung enthalten (bei unter 16-Jährigen muss diese auch von den Sorgeberechtigten unterschrieben sein).

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an wahlamt@stadt-landsberg.de oder schriftlich per Post an die Stadtverwaltung mit dem Kennwort „Jugendbeirat“. 

Der Jugendbeirat wird durch ein freies, geheimes, unmittelbares, gleiches und allgemeines Briefwahlverfahren gewählt.

Allen Wahlberechtigten werden die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. 

Bitte beachten Sie, den 04.12.2024 als von der Deutschen Post empfohlenen spätesten Einlieferungstermin. Sorgen Sie deshalb bitte dafür, dass Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig auf den Weg bringen, dass er auch beim Wahlamt der Stadt Landsberg ankommt. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihren Wahlbrief bis zum 10.12.2024, 13:00 Uhr selbst bei der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg einzuwerfen.

Der Briefwahlvorstand tritt am 10.12.2024, im Bauhof der Stadt Landsberg, Brehnaer Str. 14, 06188 Landsberg ab 13:00 Uhr zusammen. Die Auszählung beginnt um 14:00 Uhr und ist öffentlich. 

Am 11.12.2024, 10:00 Uhr wird der Wahlausschuss der Stadt Landsberg, in öffentlicher Sitzung, das endgültige Wahlergebnis feststellen. 

Bewerbungsunterlagen

Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung im Jugendbeirat der Stadt Landsberg haben, können Sie sich bis zum  18. Oktober 2024  bewerben. Die Bewerbung muss die persönlich unterschriebene  Zustimmungserklärung ...
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