Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Landsberg
In der Aufwandsentschädigungssatzung sind Vergütungen und Auslagenersätze für ehrenamtlich für die Stadt Landsberg tätige Bürgerinnen und Bürger geregelt. So gibt es Bestimmungen für die Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte, zu Ausschüssen hinzugezogene sachkundige Einwohner oder auch die Einsatzkräfte der Stadtfeuerwehr und der Wasserwehr.