Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Felsenbad der Stadt Landsberg
Aufgrund der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat Landsberg in seiner Sitzung am 30.03.2017 folgende Gebührensatzung für das Felsenbad Landsberg:
§ 1 Gebührenerhebung
Für die Benützung des gemeindlichen Felsenbades werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
Werden im Einzelfall Leistungen notwendig, für die in dieser Satzung Gebühren nicht festgesetzt sind, so werden Gebühren entsprechend der erbrachten Leistung nach vergleichbaren Gebührensätzen festgesetzt.
§ 2 Gebührenschuldner, Gebührentatbestand
Die Benutzung des Felsenbades ist gebührenpflichtig.
Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres haben freien Eintritt.
Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe.
Die Einzelkarte berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Felsenbades.
Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen, der Preis für verlorene oder nicht genutzte Karten wird nicht erstattet.
Die Eintrittskarte ist dem Badpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Wer im Bad ohne gültige Eintrittskarte angetroffen wird, ist zur Lösung einer erhöhten Benutzungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro verpflichtet.
§ 3 Gebühren
Einzelkarten | Gebühr | ab 16:00 Uhr |
Erwachsene – Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | 3,50 Euro | 3,00 Euro |
Kinder und Jugendliche ( 5 – 17 Jahre) Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Schwerbeschädigte und Bufdis |
2,00 Euro | 1,50 Euro |
Familien | ||
- 1 Erwachsener und 2 Kinder | 6,00 Euro | |
- 2 Erwachsene und 2 Kinder | 9,50 Euro |
Dauerkarten (Saisonkarten) | Gebühr |
Erwachsene | 65,00 Euro |
Jugendliche bis 18 Jahre Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Schwerbeschädigte und Bufdis |
45,00 Euro |
Familienkarten max. 2 Erwachsene und 3 Kinder | 75,00 Euro |
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührensatzung außer Kraft gesetzt.
Stadt Landsberg, 31.03.2017
gez. K.-J. Zander
Beauftragter des Landkreises Saalekreis
für den Bürgermeister der Stadt Landsberg