Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Stadt Landsberg
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Stadt Landsberg wurde im Amtsblatt Nr. 7/23 vom 05.07.2023 bekannt gemacht und ist seit dem 06.07.2023 in Kraft getreten. Mit diesem Datum tritt gleichzeitig die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Landsberg vom 19.12.2012 außer Kraft.