Die Tierschutzüberwachung hat folgende Aufgaben: Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren Überwachung von Versuchstierhaltungen Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc. Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung Überwachung des Transports von Tieren Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005 Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen Die Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung kümmert sich um Aufgaben wie: Kontrolle der Verwendung und Abgabe von Tierarzneimitteln in Nutztierbeständen Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln Überwachung der Herstellung, des Handels und des Verkehrs mit Futtermitteln Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen bei Verdacht auf Verstöße gegen futtermittelrechtliche Bestimmungen Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wichtiger Baustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Tierarzneimittel sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr Einsatz dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Die Tierarzneimittelüberwachung ist für die Überwachung des Antibiotikaminimierungskonzeptes zuständig, nimmt Maßnahmepläne entgegen und prüft diese und führt die diesbezüglichen Kontrollen in den relevanten tierhaltenden Betrieben durch. Die Tierseuchenbekämpfung beschäftigt sich u. a. mit: Tierseuchenüberwachung in landwirtschaftlichen Tierhaltungen einschließlich Bienenhaltungen Überwachung des Tierhandels Tierseuchenbekämpfung im Seuchenfall Bearbeitung von Entschädigungs- und Beihilfeanträgen Attestierungen für den Tierverkehr (Reiseverkehr in Drittländer für Heimtiere, wenn eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich ist, Verkauf landwirtschaftlicher Nutztiere) Ausstellen von Seuchenfreiheitsbescheinigungen (für Betreten von Betrieben, für Teilnahme an Veranstaltungen) Genehmigungen und Kontrollen von Veranstaltungen mit Tieren An-, Um-, Abmeldungen von Tierhaltungen Überwachung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (Tierkörper etc.) Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen Neubau von Stall- und Biogasanlagen - Mitwirkung bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen