Die Baumschutzsatzung der Stadt Landsberg regelt den Schutz des Baumbestandes als Lebensraum, Erholungsraum und wichtiges Element des Naturhaushaltes sowie dessen Pflege und nachhaltige Entwicklung im gesamten Stadtgebiet.
Die Hundesteuersatzung in ihrer aktuellen Fassung (12/2011) regelt die Höhe und Erhebung der Hundesteuer für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden sowie die Grundlagen für Steuerermäßigungen /-befreiungen für ...
Diese Satzung tritt am 01.06.2017 in Kraft und setzt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 29.10.2010 außer Kraft.